Aus dem Rathaus von Lübbecke:

Zur Information , diese Texte geben weder meine Persönliche Meinung wieder noch wurden diese Texte in welcher form auch immer nicht von mir verändert.

Die Texte oder deren Auszüge die hier dargestellt werden wurden  von mir in 1:1 Kopiert ,

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Diese Texte sind alle Samt für alle Öffentlich für jeden Einzelnen zugänglich .

Sitzung am 21.7.2010

Auschuss für Bauen und Stadtentwicklung

 

Im Rahmen der Bestandsförderung biete er den ansässigen Unternehmen eine Standortberatung, eine Fördermittel- und Investitionsberatung, einen Lotsenservice und Krisenmanagement. Ein weiteres Tätigkeitsfeld sei die Clusterförderung, also die Bildung von ökonomischen Netzwerken verschiedener Akteure, die im Rahmen einer Wertschöpfungskette zusammenarbeiten. Hier fördere er Branchenschwerpunkte, den Wissens- und Technologietransfer sowie Innovationen. Die Gründungsförderung beinhalte die Beratung für gründungswillige Unternehmer und die Bereitstellung von Infrastrukturdaten. Ein weiterer Schwerpunkt sei die Ansiedlungsförderung, also die Vermarktung von Gewerbeflä- chen und die Projektentwicklung. Das Regionalmarketing umfasse das operative Regionalmarketing sowie die Standortkommunikation und -information. Wichtig sei auch die Entwicklung der Humanressourcen. Hier setze er sich für überbetriebliche Beschäftigungsförderung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Zu Anfang seiner Tätigkeit habe er sich zunächst um die Substanz gekümmert. So habe er mittlerweile über 70 Unternehmen persönlich besucht und sei hinsichtlich der Integration des Hafens in das Hafenband am Mittellandkanal beteiligt. Der Lübbecker Hafen sei der einzige des Hafenbandes direkt an einem Industriegebiet. Diesen Standortvorteil müsse man nutzen, dies gelte insbesondere für das ehemalige Henke-Gelände. Allerdings seien auch hohe Investitionen in den Hafen erforderlich. 

Quelle :

22.9.2010

Ausschuss für Wirtschaft und Stadortentwicklung

 

Betreff:

Investitionen in den Hafen am Mittellandkanal Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerke Lübbecke GmbH wird empfohlen, die notwendigen Investitionen im Hafen in 2011 vorzunehmen, um mindestens die Spundwand in der ganzen Länge zu renovieren und eine Verladetiefe von 4 m herzustellen.

Sachdarstellung:

Der Hafen am Mittellandkanal gehört zum Geschäftsbetrieb der Stadtwerke Lübbecke. Durch in der Vergangenheit nicht durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen liegt nunmehr ein Investitionsstau vor, der für den weiteren Betrieb des Hafens existentiell ist. Der Hafen am Mittellandkanal ist für Lübbecke ein echter Standortvorteil, da hierdurch Transportverbindungen von Frankreich bis Polen bestehen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier die „Henke-Fläche“ für ein hafenaffines Gewerbe nutzbar wäre, ist es eine Vorraussetzung, den Hafen für Euro-Schiffe nutzbar zu machen. Als Alternative bleibt nur die mittelfristige Schließung des Hafens (siehe Marktstudie “Hafenband am Mittellandkanal“ vom 28.08.2010). In der Vergangenheit mussten bereits Lösch- und Verladeaufträge von Binnenschiffen wegen des schlechten Zustands der Spundwand und der geringen Verladetiefe abgelehnt werden. Eine erfolgreiche Vermarktung des „Henke-Geländes“ für hafenaffines Gewerbe wird auch nur dann gelingen, wenn der Hafen entsprechend nutzbar gemacht wird. Für die Stadtverwaltung entstehen keine direkten Kosten. Die Stadtwerke haben für die komplette Renovierung des Hafens eine Kostenschätzung in der Höhe von 1,3 Mio Euro mitgeteilt. Der Wirtschaftsförderer wird die Marktstudie „Hafenband am Mittellandkanal“ in der Sitzung vorstellen.

Beschluss

Investitionen in den Hafen am Mittellandkanal Beschluss: Der Stadtwerke Lübbecke GmbH wird empfohlen, die notwendigen Investitionen im Hafen umgehend vorzunehmen, um mindestens die Spundwand in der ganzen Länge zu renovieren und eine Verladetiefe von 4 m herzustellen.

Quelle :

Betreff: Geschäftsfelder der Stadtwerke Lübbecke hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2010

 

Beschlussvorschlag: Es werden umgehend Szenarien entwickelt, wie sich die Stadtwerke Lübbecke verstärkt neuen Geschäftsfeldern wie der Energieproduktion widmen können. Diese sollten nach der erforderlichen politischen Abstimmung umgesetzt werden, sobald dies die Kapitalausstattung und Liquidität der Stadtwerke ermöglichen.

 

Sachdarstellung: Die SPD-Fraktion hat mit anliegendem Schreiben vom 13.09.2010 beantragt, Szenarien für neue Geschäftsfelder der Stadtwerke zu entwickeln und umzusetzen. Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 17. Tage vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden (§ 3 Abs. 1 Geschäftsordnung). Die Tagesordnung kann in der Sitzung durch Beschluss des Rates erweitert werden, wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 Satz 5 Gemeindeordnung NRW). In der Sache wird darauf hingewiesen, dass nach § 2 des Gesellschaftsvertrages „die Versorgung der Stadt Lübbecke sowie des Umlandes mit Strom, Gas, Wasser und Wärme sowie die Errichtung und der Betrieb der hierfür erforderlichen Anlagen und die Beratung zur rationellen Energieanwendung, der Betrieb des Hafens sowie der Telekommunikationseinrichtungen und Gebäudemanagement sowie die Durchführung der mit diesen Aufgaben verbundenen Dienstleistungen“ Gegenstand des Unternehmens ist. Für die Entwicklung neuer Geschäftsfelder sind originär die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Lübbecke GmbH, in der alle Ratsfraktionen vertreten sind, und die Geschäftsführung zuständig. Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages bedürfen der Einstimmigkeit (§ 14 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag).

8.12.2010

Betreff: 12. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold

"Gebietsentwicklungsplan (GEP) - Teilabschnitt (TA) Oberbereich Bielefeld" Inhalt der Mitteilung: Der beantragte Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Lübbecke, unmittelbar südlich der Stadtgrenze zur Stadt Espelkamp und südlich des Mittellandkanals. Der Bereich liegt im Kreis Minden-Lübbecke, im Regierungsbezirk Detmold. Der Beschluss, einen Antrag auf Änderung des Regionalplanes zu stellen, wurde vom Rat der Stadt Lübbecke in seiner Sitzung am 26.02.2009 gefasst. Konkret wird eine Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereiches mit der besonderen Freiraumschutzfunktion „Bereich zum Schutz der Natur“ (BSN) in einen zweckgebundenen (ausschließlich für die Zwecke der Firma BESTA zu nutzender) Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) angestrebt. Auf den im beantragten Änderungsbereich gelegenen Flächen in einer Größenordnung von 6,6 ha, die sich westlich des Betriebsgeländes der Firma BESTA Eisenund Stahlhandelsgesellschaft mbH anschließen, soll eine erneute Betriebserweiterung zur abschließenden Arrondierung des Standortes realisiert werden. Die Erweiterung zielt auf eine langfristige Standortsicherung ab. Gleichzeitig soll mit der 12. Änderung des Regionalplanes eine ca. 10,5 ha große Fläche am westlichen Rand des BSN „Rauhe Horst/Schäferwiesen“ in diesen einbezogen werden. Diese ist bisher als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“, „Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ (BSLE) und „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz“ dargestellt. Die Firma BESTA ist bereits seit 1965 in Lübbecke ansässig und produziert auf ca. 15 ha Stahlprodukte, insbesondere Baustahlmatten und Gitterträger für Stahlbetonfertigteile. Die Firma BESTA hat aufgrund kontinuierlich steigender Nachfrage nach Stahlprodukten in den letzten Jahren ihr Betriebsgelände immer wieder erweitert. Die Flächenerweiterung vollzog sich dabei sukzessive von Süden nach Norden sowie von Osten nach Westen. Die bestehenden Flächenpotenziale sind durch die heutigen Produktionsanlagen vollständig ausgereizt. Eine ausführliche Alternativenprüfung hat ergeben, dass insbesondere aufgrund der topographischen Gegebenheiten, der bis heute entwickelten Betriebsabläufe und der benötigten Verkehrsanschlüsse eine Erweiterung nur in westlicher Richtung logistisch sinnvoll und betriebswirtschaftlich machbar ist. Dazu ist auch eine Verlagerung des westlich an das Betriebsgelände angrenzenden Tierheimes erforderlich.

 

Aufgrund einer Empfehlung des Kreises, der sich auch die Bezirksregierung angeschlossen hat, hat sich daher die Firma BESTA bereits die Grundstücke des Änderungsbereiches durch Ankauf gesichert. Auch die Stadt Lübbecke hat ihre Teilfläche in diesem Zusammenhang an die Firma BESTA veräußert. Die Firma BESTA als Veranlasser des Änderungsverfahrens hat im Vorlauf dieses Regionalplanänderungsverfahrens ein langfristiges Entwicklungskonzept für das Naturschutzgebiet „Rauhe Horst/Schäferwiesen“ erarbeiten lassen. Dieses Entwicklungskonzept mit umfangreichen faunistischen und vegetationskundlichen Untersuchungen und Erhebungen ist eine Grundlage für die Beurteilung des Vorhabens. Im Rahmen der vorliegenden Umweltstudie wurde u.a. geprüft, inwieweit sich die Entwicklungsmaßnahmen innerhalb des NSG mit den im Zuge der BESTA-Erweiterung erforderlichen Kompensationsverpflichtungen zur Deckung bringen lassen. Dabei wird deutlich, dass sich die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in ihrem Werte- und Funktionsbezug mit den Entwicklungsmaß- nahmen des NSG decken. Es wurden verschiedene Szenarien entwickelt, die belegen, dass eine Realisierung der erwarteten Kompensationsverpflichtungen im NSG oder im Umfeld des NSG möglich ist. Diese Maßnahmen sind in Art und Umfang im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung konkret festzusetzen. Der Regionalrat des Regierungsbezirkes Detmold hat in seiner Sitzung am 20.09.2010 gemäß § 19 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW die Einleitung des Erarbeitungsverfahrens zur 12. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Detmold „GEP-TA Oberbereich Bielefeld“ beschlossen. Nach § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 13 LPlG werden die Öffentlichkeit sowie die öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts gem. § 4 ROG (Beteiligte) beteiligt. Auch die Stadt Lübbecke ist im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die Frist wurde auf 3 Monate festgesetzt (Dienstag, 11.01.2011). Stellungnahmen können zum Entwurf des Raumordnungsplanes, seiner Begründung und dem Umweltbericht abgegeben werden. Die Fraktionsvorsitzenden wurden seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 11.10.2010 über die geplante Änderung des Regionalplanes informiert. Gleichzeitig wurde eine CD mit den umfangreichen Unterlagen beigefügt. Die beantragte Regionalplanänderung stellt den ersten Schritt zur planungsrechtlichen Absicherung der Betriebserweiterung dar. Ein Fachverfahren zur Änderung des Naturschutzgebietes wird möglichst zeitlich parallel durchgeführt. Die Stadt Lübbecke wird im Rahmen des o.g. Beteiligungsverfahrens mit einer entsprechend formulierten Stellungnahme ihrem Antrag auf Änderung des Regionalplanes nochmals Nachdruck verleihen. Nur wenn die Regionalplanänderung rechtskräftig und die Erweiterung des Firmengeländes in westlicher Richtung realisiert werden kann, sind eine Standortsicherung und eine Sicherung der Arbeitsplätze und des Gewerbesteueraufkommens langfristig gewährleistet.

Quelle :

Sitzung vom 13.12.2011

 

13.06.2012

Ausschuss für Wirtschaft und Standortentwicklung

6 . Anfragen und Mitteilungen

Hafen am Mittellandkanal

Herr Schrewe erkundigte sich nach dem Sachstand beim Hafenausbau. Ursprünglich war der Baubeginn im Frühjahr 2012 vorgesehen. Herr Jansen bemerkte, dass er die gleiche Frage auch schon in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke gestellt habe. Herr Buschmann erklärte, dass nach Auskunft des Geschäftsführers der Stadtwerke die Ausschreibung bis 29.06.2012 laufe. Die Auswertung werde voraussichtlich bis Ende Juli dauern, die Ausführung sei dann von August bis Oktober 2012 geplant - ausgerechnet in der nachfragestarken Herbstzeit. Darüber sei er nicht besonders glücklich. Herr Erber nahm Bezug auf die Berichterstattung im Radio. Danach hätten die Häfen am Mittellandkanal mehr Umsatz gemacht, nur in Lübbecke sei der Umschlag um 4 % gesunken. Herr Buschmann meinte, dass die Ursache dafür die marode Kaimauer sei. Wenn man eine „kaputte“ Hafenanlage habe, stehe man natürlich nicht mehr auf der Liste der Logistiker. Die Renovierung sei alternativlos, aber zukünftig werde man auch Schwerlast verladen können. Herr Erber fragte, ob innerhalb des Hafenbandes ein Austausch stattfinde und ob Fracht abgegeben werde. Herr Buschmann antwortete, dass die Zusammenarbeit gut funktioniere. Das Hafenband leite Anfragen weiter, suche nach freien Kapazitäten und biete logistische Zusatzangebote. Herr Bösch bemerkte, dass der Hafenumschlag langfristig gesehen relativ konstant war. Ein Punkt sei die marode Kaimauer, man brauche aber auch Flächen. Besonders interessant dürfte das Gelände südlich des Hafens sein. Gebe es Überlegungen, den Hafen auch flächenmäßg zu erweitern? Dazu müsste man die Flächen kaufen, meinte Herr Buschmann. Die Gespräche mit einem Interessenten hätten sich zerschlagen. Eine Flä- che habe bereits die Firma Wittemöller gekauft, die expandieren wolle. Für Herrn Erber war offensichtlich, dass ein Konzept für den Hafen fehle. Herr Buschmann erklärte, dass man erst einmal 4 Meter Verladetiefe brauche. Dann könne man auch gezielt bestimmte Firmen ansprechen. Herr Jansen stellte fest, dass der Hafen seine wirtschaftliche Lebensdauer erreicht habe und jetzt erneuert werden müsse. Mit einer neuen und verlängerten Kaimauer sowie der entsprechenden Verladetiefe werde man Logistikern zukünftig ein interessantes Angebot 

Quelle :

4.07.2012

Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung

 

1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke (Erweiterung Firma BESTA) Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Beschlussvorschlag Der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. Sachdarstellung In der Ratssitzung am 26.02.2009 wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan im 1. Änderungsverfahren von Fläche für die Landwirtschaft und Zurücknahme der Darstellung Naturschutzgebiet in gewerbliche Baufläche (G) zu ändern. Inhaltlich betroffen ist eine Fläche von ca. 6,3 ha, gelegen in der Gemarkung Lübbecke Flur 1 zwischen dem Betriebskomplex der Firma BESTA Eisen- und Stahlhandelsgesellschaft im Osten und der Straße Zur Rauhen Horst im Westen. Zwischenzeitlich wurde der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, für das Plangebiet geändert. Er stellt jetzt für das Plangebiet einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), für zweckgebundene Nutzungen und als Standort für eine betriebsgebundene Nutzung dar. Parallel zu dieser Flächennutzungsplanänderung soll die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt werden (s. Beschlussvorlage 141/2012)

 

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom 04.07.2012. 2.1 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lübbecke (Erweiterung Firma BESTA) Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Beschluss: Der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. Beratungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 1 dagegen, 0 Enthaltung(en)

Quelle :

 

 

4.7.2012 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 „Erweiterung der Firma BESTA“ Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden

und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Beschlussvorschlag 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit geltenden Fassung, wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Erweiterung der Firma BESTA“ im Sinne des § 30 BauGB beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Stadtgebiet von Lübbecke, unmittelbar südlich der Stadtgrenze zur Stadt Espelkamp und südlich des Mittellandkanals. Die östliche Grenze des Plangebietes wird durch die östliche Begrenzung der bestehenden Entwässerungseinrichtungen (insbesondere Regenrückhaltebecken und Regenklärbecken) gebildet. Westlich und südlich wird das Plangebiet durch die Straße „Zur Rauhen Horst“ begrenzt. Im Norden grenzen Gehölze an das Plangebiet an. Weiter nördlich liegt der Mittellandkanal. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 2. Dem Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Erweiterung der Firma BESTA“ wird zugestimmt. 3. Der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird zugestimmt. Sachdarstellung Das Betriebsgelände der Firma BESTA befindet sich östlich des Plangebietes. Im östlichen Teil des Plangebietes sind zudem die Entwässerungseinrichtungen des Betriebes sowie das Tierheim vorhanden. Die bestehenden Flächenpotenziale der Firma BESTA sind durch die heutigen Produktionsanlagen vollständig ausgereizt. Die Firma BESTA ist bereits seit 1965 in Lübbecke ansässig und produziert auf ca. 15 ha Stahlprodukte, insbesondere Baustahlmatten und Gitterträger für Stahlbetonfertigteile. Die Firma BESTA hat aufgrund kontiunierlich steigender Nachfrage nach Stahlprodukten in den letzten Jahren ihr Betriebsgelände immer wieder erweitert. Die Flächenerweiterung vollzog sich dabei sukzessive von Süden nach Norden sowie von Osten nach Westen. Derzeit ist eine steigende Nachfrage auf den skandinavischen Märkten und zusätzlich in einigen anderen europäischen Märkten nach Produkten der Firma BESTA festzustellen. Die Firma BESTA beabsichtigt, auf die wachsende Nachfrage durch entsprechende Produktionssteigerungen zu reagieren. Dazu ist in erster Linie eine Ausdehnung der Lagerkapazitäten erforderlich, da die Kunden keine langen Lieferzeiten akzeptieren. Auch überdachte Lagerkapazitäten und die Errichtung weiterer Produktionshallen sind notwendig. Diese Maßnahmen zielen auf eine optimale Bedienung des Abnehmerkreises bzw. der Nachfrager und eine langfristige Standortsicherung ab. Die erforderlichen Erweiterungen, insbesondere um Lagerkapazitäten und um weitere Hallen zur Lagerung von Fertigmaterialien zu schaffen, können auf dem bisherigen Betriebsgelände nicht - 2 - untergebracht werden. Um den Standort der Firma BESTA langfristig abzusichern und damit einhergehend die Arbeitsplätze und das Gewerbesteueraufkommen für die Stadt Lübbecke zu sichern, werden weitere Flächen in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Betriebsstandort benötigt. Dies war Anlass für die Stadt Lübbecke, in Zusammenarbeit mit der Firma BESTA, Alternativen für eine Ausdehnung des Betriebsgeländes zu überprüfen. Als Ergebnis dieser Betrachtung hatte sich herausgestellt, dass insbesondere aufgrund der topografischen Gegebenheiten, der bis heute entwickelten Betriebsabläufe und der benötigten Verkehrsanschlüsse eine Erweiterung nur in westlicher Richtung logistisch sinnvoll und betriebswirtschaftlich machbar ist. Die Stadt Lübbecke beabsichtigt, das Ergebnis der Alternativenprüfung im Rahmen dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umzusetzen und eine westliche Erweiterung des Betriebes planungsrechtlich abzusichern. Zukünftig können dann die Lagerflächen für das Rohmaterial im Erweiterungsbereich und damit in räumlicher Nähe zu den Produktionsstraßen geschaffen werden. Die vorhandenen Produktionshallen können in westlicher Richtung erweitert und parallel dazu neue Straßen für die LKW-Abwicklung erstellt werden. Diese räumliche Erweiterung in Richtung Westen bedingt eine Verlagerung der bestehenden Regenrückhalteeinrichtungen und des Tierheims. Daher wird der westliche Teil des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 „Industriegebiet westlich der Bahngleise, südlich Mittellandkanal“ in den Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen und einheitlich als überbaubare Fläche des eisen- und stahlverarbeitenden Betriebes überplant. Auch die am südwestlichen Rand vorhandene flächenhafte Pflanzbindung wird als überbaubare Fläche festgesetzt. Diese Fläche liegt zukünftig inmitten des Industriebetriebes und würde die zukünftige Betriebsorganisation erheblich behindern. Das gilt auch für die einzelnen Bäume, die am südlichen Rand des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 als zu erhalten festgesetzt werden. Auch diese Bereiche werden als überbaubare Flächen festgesetzt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10/03/156 treten im Überschneidungsbereich mit Rechtskraft dieses vorhanbenen Bebauungsplanes Nr. 7 außer Kraft. Ersatzweise werden neue Regenrückhalteeinrichtungen am westlichen Rand des Plangebietes geschaffen. Diese Bereiche werden als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Regenrückhaltebecken“ und als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Um diese Planungsziele umzusetzen, wurde bereits der Regionalplan für den Regierungsbezirk Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld, für das Plangebiet geändert. Er stellt jetzt für das Plangebiet einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) für zweckgebundene Nutzungen und als Standort für eine betriebsgebundene Nutzung dar. Derzeit wird parallel zu dieser Bebauungsplanaufstellung ein Verfahren zur Teilaufhebung der bestehenden Naturschutzverordnung des Naturschutzgebietes „Rauhe Horst/Schäferwiesen“ durchgeführt. Der Antrag der Firma BESTA auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist 

Quelle :

24.04.2013

Ausschuss für Wirtschaft und Standortentwicklung

 

4. Bericht des Wirtschaftsförderers

Hafen Herr Buschmann berichtete, dass die Hafensanierung inzwischen abgeschlossen sei. Am Freitag werde die Maßnahme im Rahmen einer kleinen Feierstunde mit den beteiligten Akteuren abgeschlossen. Über das Hafenband am Mittellandkanal wurden von Januar bis Oktober 2012 insgesamt 37 Anfragen weitergeleitet, davon gingen 17 unter anderem auch an Lübbecke. Wegen der Sanierungsarbeiten konnte der Hafen Lübbecke jedoch kein Angebot machen. Auf Nachfrage des Herrn Ende erläuterte Herr Buschmann, dass der Hafen von der Hafen GmbH betrieben werde. Die Wirtschaftsförderung habe keinen direkten Einfluss. Der Bürgermeister ergänzte, dass die Einflussmöglichkeiten der Stadt wegen der alten Verträge begrenzt seien: „Wir können im Moment nicht so, wie wir wollen.

Quelle :

Zukünftige Entwicklung des Hafens (Berichterstatter: Herr von Behren von der Lübbecker Hafen GmbH und Herr Hannig von der Stadtwerke Lübbecke GmbH) 

Sitzung vom 25.3.2014

 

 

Herr Hannig erläuterte die beigefügte Präsentation. Auf Nachfrage des Herrn Erber erklärte er, dass der Bereich Schwerlast von der Lübbecker Hafen GmbH vermarktet werde, es erfolge kein Vertrieb durch die Stadtwerke. Herr Hoppe wollte wissen, warum die Auslastung in den Monaten Mai, Juni, Juli und August Null betrage. Herr von Behren erklärte, dass die Dünger-Lagerung derzeit im Frühjahr oder Herbst erfolge. Man wolle die Lagerung zukünftig über das ganze Jahr verteilen.  Herr von Behren erläuterte die beigefügte Präsentation. Herr Hoppe erkundigte sich nach der Wendemöglichkeit, zu der es in der Vergangenheit bereits Gespräche gegeben habe. Herr Buschmann antwortete, dass es keine Wendestelle geben werde. Herr Jansen bedauerte, dass Herr Stenau nicht anwesend war. Er habe in der letzten Sitzung Fragen zum Thema gestellt. Entweder seien diese bereits beantwortet oder er lege keinen Wert mehr darauf. Er wolle aber keine Bewertung vornehmen. 

Herr Oevermann fragte, ob das hintere Gelände nur über einen Zubringer über das Gelände der Firma Besta zu erreichen sei. Herr von Behren führte aus, dass man von hinten nicht an das Gelände ran komme. Man würde gerne das gesamte Gelände von der Firma Henke kaufen. Derzeit sei nur eine Zufahrt von vorne möglich. Der Bürgermeister befürwortete eine industrielle Erweiterung vom hinteren Teil des Geländes aus. Herr Oevermann wusste, dass die Verträge mit der Firma Gauselmann gekündigt seien. Herr Buschmann stellte richtig, dass die Absicht bestehe, die Verträge zu verlängern. Die Firma Gauselmann wäre da mit den Äußerungen zurückhaltend. Herr von Behren bedauerte, dass eine Zufahrt nur von einer Seite aus möglich sei. Herr Oevermann erkundigte sich nach der Hafenband-Kooperation. Man sei dort mit Minden im Gespräch gewesen. Herr Jansen sagte eine Beantwortung in der nächsten Sitzung zu, wenn es nicht gleich beantwortet werden könne.

Herr Hannig erklärte, dass der tatsächliche Umschlag Null betrage. Zudem seien die Mitglieder in der Hafenband-Kooperation Konkurrenten. Eine Spezialisierung der Häfen sei derzeit nicht geplant. Herr von Behren fügte hinzu, dass es pauschale Anfragen gebe. Herr Heinrich fragte, ob es eine umschlagabhängige Miete gebe. Herr Hannig antwortete, dass die Grundstücksmiete festgelegt sei, dazu komme eine pauschale Summe. Im Grunde verbessere man sich bei mehr Umschlag. Herr Heinrich fand, dass es immer ein Zuschuss-Geschäft bleiben werde. Herr von Behren erklärte, dass er die Planungen vorgestellt habe. Wenn alles fertig sei, würde es sich für die Stadtwerke rechnen. Er erinnerte daran, wie der Hafen früher ausgesehen habe. Man sei froh, dort etwas zustande gebracht zu haben. 

Ausbau des Hafens - Sitzung vom 6.2.2014 

 

Herr Schulz hatte der Presse entnommen, dass der Hafen ausgebaut wurde, um einer Schadenersatzklage zu entgehen. Das sei für ihn ein völlig neuer Sachverhalt, er bat um Aufklärung. Der Bürgermeister musste zur Beantwortung auf die nichtöffentliche Sitzung verweisen, da es sich um Vertragsangelegenheiten handele.

Hafen - Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortentwicklung 

vom 26.11.2014

 

Herr Buschmann wies darauf hin, dass die Raiffeisen Lübbecker Land das Gelände von Frau Henke erworben habe und den Standort Lübbecke weiter entwickeln wolle. Hinsichtlich der Hafennutzung sei von Bedeutung, dass die Raiffeisen Lübbecker Land eine Kooperation mit der Raiffeisen Lipper Land eingegangen sei, die zukünftig Frachtvolumen über den Lübbecker Hafen abwickeln wolle. Herr Blaue wollte wissen, ob der westliche Bereich des neu erworbenen Grundstückes ebenfalls genutzt werde. Herr Buschmann antwortete, dass die auf dem „Henke-Gelände“ befindliche Lagerhalle weiterhin genutzt werde. 

 

6.4.2016 

Ausschuss für Wirtschaft un Stadortentwicklung

 

A. ÖFFENTLICHE SITZUNG 1.

Anträge zur Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Standortentwicklung am 25.11.2015

 

Es wurden keine Anträge gestellt. 2. Zukünftige Entwicklung am Hafen  Die Herren Eikenhorst und Buschendorf von der Raiffeisen Lübbecker Land AG trugen zur zukünftigen Entwicklung des Hafens vor. Auf Nachfrage des Herrn Jansen erklärte Herr Buschendorf, dass man auf der von der ehem. Firma Henke erworbenen Fläche eine Halle für die Zwischenlagerung von Schüttgütern errichten werde. Man sei aber auch offen dafür, Teilflächen an Dritte zu veräußern. Herr Eikenhorst ergänzte, dass man dies gerne tun würde, wenn ein Interessent „zu uns passt“. Man werde aber auch eigene Aktivitäten auf der Fläche entwickeln. Herr Klee meinte, dass der Hafen leider immer noch defizitär sei. Könne man eine Prognose zur Entwicklung des Hafenumschlags abgeben? Herr Buschendorf mochte keine Prognose abgeben. Man mache Angebote für den Umschlag von Schwerlast, sei in diesem Feld allerdings nicht der einzige Anbieter. Bei Schüttgütern sei man wegen der begrenzten überdachten Lagerkapazitäten oft an der Leistungsgrenze. Für den Ausbau des Umschlags müsse man erst Vorleistungen erbringen. Eine Anfrage für die Zwischenlagerung von Altreifen habe man abgelehnt. Zusammen mit der Raiffeisen Lippe Weser schlage man bereits größere Mengen an Raps, Sojaschrot und Dünger um. Auf Nachfrage des Herrn Sasse-Westermann meinte er, dass man bei Material wie Altreifen natürlich auch abklären müsste, ob und ggf. unter welchen Bedingungen derartige Güter überhaupt gelagert werden dürfen. Herr Kostka sprach den früher vorhandenen Gleisanschluss an. Herr Buschmann bedauerte aus Sicht der Wirtschaftsförderung, dass dieser vor einigen Jahren entwidmet wurde. Herr Sasse-Westermann wies darauf hin, dass die Sanierung des Gleises seinerzeit eine sechsstellige Summe gekostet hätte und deshalb verworfen wurde. Herr Jansen hielt die Diskussion für müßig. Entscheidend sei doch, ob der heutige Nutzer überhaupt einen Bedarf für einen Gleisanschluss hätte. Angesprochen von Herrn Bösch erklärte Herr Buschendorf, dass derzeit die neue Schleuse Minden noch im Bau sei. Wenn diese fertig sei, dann seien auch Güter wie Kies und Sand ein größeres Thema. Denkbar wäre auch Stahl aus Salzgitter, allerdings sei im Moment wegen der niedrigen Ölpreise der LKW-Transport zu günstig. Die alten Hallen westlich der Silos seien sämtlich im Besitz der Stadtwerke und teilweise verpachtet, erläuterte Herr Buschendorf auf Nachfrage des Herrn Blaue. Die kleineren Hallen würden auch weiterhin benötigt. Die neue Halle sei für die Lagerung von größeren Partien gedacht.

Quelle :

Hafen - Öffentliche Sitzung vom 25.11.2015

 

Zur weiteren Nutzung des Hafens und des angrenzenden Geländes wurden in diesem Jahr mehrere Gespräche mit einer Firma aus Bremen geführt. Sie stellt Holzschnitzel aus Holzrestbeständen und Altholz für die Verwertung in Heizkraftwerken her. Es war geplant, eine entsprechende Schnitzelanlage auf dem Gelände zu betreiben und das Schnitzelmaterial mit Binnenschiffen zu versenden. Eine ursprüngliche Planung ging von 2 Schiffen pro Woche aus. Nach einem Ortstermin unter Beteiligung der Umweltbehörde des Kreises Minden-Lübbecke stellte sich heraus, dass eine Realisierung der Planung aufgrund der zu erwartenden Lärmbelästigung nicht genehmigungsfähig ist. Der entstehende zusätzliche Verkehr an- und abfahrender LKW würde die zulässige Lärmemission übersteigen. Ursprünglich sah Herr von Behren eher eine Problematik in der Staubentwicklung, die aber nicht genehmigungsrelevant gewesen wäre. Herr von Behren hat mitgeteilt, dass in diesem Jahr bisher insgesamt 24 Schiffe von der Lübbecker Hafen GmbH abgefertigt wurden. Die Raiffeisen Lübbecker Land AG plant die Errichtung einer weiteren Lagerhalle für Dünger mit einer Kapazität von 4.550 to. Durch die Firma Wittemöller wurden in diesem Jahr bisher 93 Schiffe abgefertigt, bis Ende Dezember wird die Zahl voraussichtlich noch um 20 weitere Schiffe steigen. Im ganzen Jahr 2014 wurden nur 88 Schiffe gelöscht.

https://luebbecke.ratsinfomanagement.net/recherche/?__=Lg5PgvCYq9ToBUr1Le.LbuCWq8Vt6Pi2Tf2GduEbqBTpAPi4KiyIiuLWsDSm4Qm0LfyIavCZsCbn4Oi0KhyIfuEdqCSoBOm0Ng0Pa1IWu9So4Pi2QezGc-CaqBSo9Ok8KnyIiuLWsESn4Xm0Te5OavCZqAXm7Pl6Kn0GjvCWq8Tm4Oi0MhyKawHWq9So4PGJ

Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 

vom 17.3.2016

Herrn Kostka erinnerten die bisherigen Redebeiträge an den Spruch: „Wasch mir das Fell, aber mach‘ mich nicht nass“. Die Schiffshavarie auf dem Mittellandkanal vor einigen Tagen habe bewiesen, dass das Feuerwehrboot sehr wohl erforderlich sei. Zum Verhalten der FDP auf Bundesebene sage er lieber nichts – denn die gebe es gar nicht.